Hat beispielsweise ein in USA ansässiger Fahrzeughersteller eine Garantieerklärung abgegeben, so kann es erforderlich sein, eventuelle Garantieansprüche dort geltend zu machen. Sitzt wie häufig auch der Verkäufer in den USA und hat lediglich zur Abwicklung in Deutschland einen "Agenten" eingeschaltet, so kann es darüber hinaus erforderlich sein, im Bedarfsfalle ein möglicherweise bestehendes Recht auf Mangelbeseitigung beim amerikanischen Verkäufer in USA, unter Umständen nach amerikanischem Recht, geltend zu machen.
Hat der Käufer eines Grauimports dagegen einen deutschen "Grauhändler" als Vertragspartner, so kann er immerhin versuchen, bei diesem sein Recht auf Mangelbeseitigung geltend zu machen, wobei nicht sicher ist, dass jener in der Lage ist, die Ansprüche zu befriedigen. Von dieser rechtlichen Situation abgesehen, bereitet aber auch die Reparatur von Fahrzeugen aus Drittländern an sich oft deshalb Schwierigkeiten, weil aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausstattung die erforderlichen Teile in Deutschland teilweise nicht verfügbar sind und beispielsweise langwierig aus USA oder anderen Staaten geliefert werden müssen.
Etwas günstiger ist naturgemäß die Situation bei Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union, wo die Hersteller und Importeure gehalten sind, sicherzustellen, dass der Verbraucher eventuelle Garantien europaweit in Anspruch nehmen kann. Dies allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich im gemeinsamen Markt von einem Unternehmen des Vertriebsnetzes, also letztlich von einem Vertragshändler innerhalb Europas geliefert wurde, was im Zweifel der Verbraucher zu beweisen hat.
Äußerst wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Garantie im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeuges durch den Vertragshändler beginnt, also in der Regel Wochen oder gar Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem der deutsche Käufer das Auto durch den EU-Importeur erwirbt. Die auf diese Weise für den Käufer verkürzte Garantiedauer stellt ein ganz erhebliches Risiko dar, weil der Käufer hierüber nicht immer aufgeklärt wird. Wie bereits erwähnt, kann noch hinzukommen, dass der Verkäufer im Ausland ansässig ist und sich daher sämtliche Ansprüche gegen ihn nach ausländischem Recht richten.
Auch dies kann zu erheblichen Problemen für den Käufer führen, mit denen er in aller Regel nicht rechnet, weil ihm beim Erwerb oft nur die vermeintlichen Vorteile, nicht aber auch die Nachteile des Erwerbs eines Grauimports vor Augen geführt werden.
Wie sich der Endverbraucher vor dubiosen Angaben schützen kann, ergibt sich teilweise bereits aus den vorstehenden Angaben. Er sollte sich bei Preisvergleichen nicht durch vage Angaben blenden lassen, sondern sehr genau unter Berücksichtigung aller vorstehend genannten Punkte seine Entscheidung treffen.
Insbesondere sollte er mündlichen Versprechungen nicht blind vertrauen, sondern sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Fahrzeug in allen Ausstattungsdetails dem entsprechenden offiziell importierten Modell entspricht. Weiterhin sollte er sich den Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug im Ausland vom autorisierten Vertragshändler ausgeliefert worden ist, vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen und zudem diese Angaben anhand des Serviceheftes überprüfen. Ferner sollte er kritisch prüfen, ob möglicherweise der Kaufvertrag zum Nachteil des Kunden von dem üblicherweise von autorisierten Vertragshändlern verwendeten Vertrag abweicht.
Wird dem Interessenten ein Neufahrzeug angeboten, so sollte er keinesfalls ein Vertragsformular für einen Gebrauchtwagenkauf unterzeichnen. Vielmehr sollte er darauf bestehen, dass ein Kaufvertrag bzw. eine Bestellung über ein neues Kraftfahrzeug ausgefüllt wird und dieser Vertrag die von den Verbänden ZDK, VDA und VDIK empfohlenen Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern) in der jeweils gültigen Fassung enthält. Lehnt der Verkäufer dies ab, so spricht einiges dafür, dass die den Käufern üblicherweise zustehenden Rechte beschnitten werden sollen.
Schließlich sollte der Endverbraucher überprüfen, ob nicht möglicherweise beim Fabrikatshändler ein vergleichbar ausgestattetes Sondermodell, eine "Tageszulassung", ein sehr junger Vorführwagen oder ähnliches verfügbar ist, der dem Preis des Grauimports nahe kommt, aber dem Käufer auf jeden Fall die gewünschte rechtliche Sicherheit bietet.
Die Möglichkeiten, sich durch Garantieversicherungen vor dubiosen Angeboten zu schützen, sind begrenzt, da solche Versicherungen in der Mehrzahl inhaltlich nicht der Neuwagengarantie des Herstellers entsprechen, sondern sich üblicherweise nur auf bestimmte Aggregate eines Fahrzeugs beziehen und teilweise Selbstbeteiligungen des Kunden vorsehen.
保証を約束させることによって疑わしいオファーから身を守る可能性は限定されています。何故なら、そのような約束の多くはメーカーの新車向け保証と同じものとはなっておらず、通常は車両の特定機器にのみ適用され、一部買い手の自己負担も定められているものだからです。
Selbst bei Beachtung all dieser Vorsichtsmaßnahmen bleibt jedoch ein Restrisiko in Zusammenhang mit EU-Importen bestehen. Nur wenn Sie vom Verkäufer ehrlich darüber aufgeklärt werden, dass Sie sich mit dem vielleicht niedrigeren Preis solche Nachteile erkaufen, wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.
Wenn nicht, sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Autokäufer, die sich geprellt fühlen, nachträglich Zweifel haben oder vor dem Kauf auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich an einen auf das Autorecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
そうでない場合、自分の権利を行使するには専門家の助けを借りるべきです。自動車を買って、ぼられたと感じる人、後になって疑いが生じた人、或いは買う前にもう一用心したいという人は、自動車法に特化した弁護士に相談してみるべきです。
Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis, mit denen sich Behörden und Gerichte immer wieder zu befassen haben und die sich durch folgende Stichworte kennzeichnen lassen:
安いのに素晴らしい翻訳、ありがとうございました!大変助かります!