Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem auch ich die Paketverfolgung durchgesehen habe, mußte ich leider
sehen, dass Sie die Rechnung nicht außen am Paket angebracht hatten.
Rechnungen müssen grundsätzlich außen in einer Hülle am Paket angebracht
werden. Somit hat dann der Zoll das Paket beschlagnahmt und wieder zurück
gesandt.
Da dies nicht mein Verschulden ist, müssen Sie die Portokosten zahlen!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Haucke-Sumpf