1. Mieträume
(1) Vermietet werden im folgende Räume:
a) Erdgeschoss: 2 Räume plus Vorraum Mitnutzung Toilettenanlage, Empfangsbereich, Eingangsbereich. Die Mietfläche beträgt 37,00 qm Büro und Lagerraum 8,30 qm gemeinschaftlich genutzte Fläche Insgesamt 45,30 qm
(2) Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgenden Schlüssel:2 Schlüssel für Haustüre, Zwischentüre, Eingangstüre
(3) Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.
2. Mietzweck
1.賃貸される部屋
(1)賃貸されるのは次の部屋である:
a)1階2部屋プラス控えの間(トイレ、受付、入口)の共同使用。賃貸床面積は37.00平方メートルのオフィスと8.3平方メートルの物置部屋、共同使用の床面積、合計45.30平方メートル。
(2)賃借人は以上の部屋のために次の鍵を受け取る:建物のドア、中間にあるドア、入口のドア。
(3)これらの部屋の損傷について賃貸人は即刻告発することができる。
(4)賃借人は、賃貸する部屋の全ての窓、ショーウィンドー、及びドアのガラスのガラス保険を十分な額で自らの負担で契約する義務がある。また、賃借人は契約締結あるいは契約継続を賃貸人に証明する義務がある。
2.賃貸の目的
Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.
(2) Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.
11 Sachen des Mieters
(1) Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
12 Wettbewerbsschutz
Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.
屋外広告についての法律上及び当地の警察の規則は守るべきである。
(2)賃貸終了後、営業場所を移動した場合は、賃貸人は半年間入口のドアにお知らせを掲示する権利を有する。
11.賃貸人の物
(1)賃貸人は、賃貸する部屋に運び入れる物は、商習慣上の所有物留保を除き、賃貸人の自由な所有物であることを保証する。
12.競合からの保護
賃借人には、賃借期間中に賃借する土地や賃借人所有の隣接する土地で賃貸人の競合業者に商業用の部屋を賃借しないことが義務付けられている。
(1) Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Büro- und Lagerräume.
(2) Zur Überlassung des Mietobjekts kann der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von diesem Vertrag zurücktreten, wenn ihm die gewerbliche Erlaubnis zur oben genannten Nutzung nicht erteilt wird, und zwar auch dann, wenn dies aus Gründen geschieht, die in seiner Person liegen. Erfolgt der Rücktritt kürzer als 14 Tage vor Vertragsbeginn, kann der Vermieter eine Erstattung von höchstens zwei Monatsmieten verlangen.
3. Ausstattung der Mieträume
Die Räume werden renoviert vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im renoviertem Zustand zu verlassen. Die Mieträume enthalten folgendes Inventar:
5 lfm Einbaumöbel mit Schubladenschränken, Waschbecken mit Wasseranschluss, Druckluftanschluss, 3 beleuchtete Ausstellungsvitrinen.
4. Mietzeit und ordentliche Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am 1. August 2012 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.
5. Fristlose Kündigung
(1) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter
a) mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und der rückständige Betrag 800,00 Euro übersteigt. Im Fall einer Aufrechnung nach § 556 b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam.
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllt.
(2) Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter
a) seine mietvertraglichen Verpflichtungen in einem solchen Maße verletzt, dass dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
b) den Mieter vertragswidrig in seinen Rechten beschränkt.
6 Mietzins
(1) Die monatliche Grundmiete beträgt Euro 400,00
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer =76,00 Euro Gesamtbetrag 476,00 Euro.
(2) Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rechnungsstellung zusätzlich zu entrichten: Wasser- und Abwasserkosten zu 28% des Verbrauchs der gewerblichen Räume. Heizungs- und Warmwasserkosten zu 28% des Verbrauchs der gewerblichen Räume. Stromkosten zu 10% des Verbrauchs der gewerblichen Räume.
7 Mietkaution
Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren.
8 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen
(1) Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.
(3) Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen.
Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.
(4) Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.
(5) Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
9 Nutzungsänderung, Untervermietung, Nachmieter
(1) Der Mieter darf die Räume nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu einem anderen als den im Vertrag festgelegten Zweck nutzen.
(2) Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
(3) Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zuunveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.
10 Außenreklame
(1) Der Mieter ist berechtigt, am Hauseingang, bzw. der dafür vorgesehenen Reklametafel Firmenschilder anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.