Translator Reviews ( German → Japanese )
Rating: 53 / 0 Reviews / 29 May 2013 at 01:03
Sie haben widerspruch gegen unseren bescheid vom 16.01.2013 eingelegt. Bitte gestatten sie uns, dass wir Ihnen hierzu unsere rechtsauffassung erläutern.
Es besteht kein anspruch auf die beantragte rente aus der deutschen gesetzlichen rentenversicherung, weil hier für die zeit vom 22.8.1987 bis 12.9.1990 keine deutschen versicherungszeiten vorhanden sind.
ein rentenanspruch kann daher auch nicht allein durch die von ihnen in japan zurückgelegten versicherungszeiten entstehen, da zur erfüllung der wartezeit nach dem deutsch-japanischen abkommen deutsche und japanische versicherungszeiten zusammenzurechnen sind. Infolge fehlender deutscher versicherungszeiten kann daher eine zusammenrechnung nicht erfolgen.
2013年1月16日の当方の通知に対する異議に関して、申し訳ございませんが法的理由を説明させて頂きます。
1987年8月22日から1990年9月12日までドイツでの保険加入期間が確認でなかったため、ドイツの年金保険法により年金申請が成立しません。
独日協定により、保険加入期間を満たすには
独日両国での加入期間が合算されるため、
すでに日本で加入済みの保険期間のみで年金請求は成立しません。