Notice of Conyac Termination ( Updated on November 25)

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German

(1) Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.
(3) Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen.

Japanese

(1)借賃貸物件の構造変更は家主の承諾書に従ってのみ、行ってもよい。正当な理由がある場合、同意は拒否してもよい。
(2)契約終了の際に再び行われた構造変更がない限り、場合によっては賃貸物件の価値が保証されます。
(3)建物を維持や差し迫った危険、損傷を回避するための改善や構造変更は、借主の同意なしに家主が行ってもよい。

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