[Translation from German to Japanese ] (1) Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Büro- und Lagerrä...

This requests contains 5165 characters . It has been translated 4 times by the following translator : ( lyunuyayo ) .

Requested by umitino at 12 Jun 2012 at 05:20 5646 views
Time left: Finished

(1) Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Büro- und Lagerräume.
(2) Zur Überlassung des Mietobjekts kann der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von diesem Vertrag zurücktreten, wenn ihm die gewerbliche Erlaubnis zur oben genannten Nutzung nicht erteilt wird, und zwar auch dann, wenn dies aus Gründen geschieht, die in seiner Person liegen. Erfolgt der Rücktritt kürzer als 14 Tage vor Vertragsbeginn, kann der Vermieter eine Erstattung von höchstens zwei Monatsmieten verlangen.
3. Ausstattung der Mieträume
Die Räume werden renoviert vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im renoviertem Zustand zu verlassen. Die Mieträume enthalten folgendes Inventar:

(1)賃貸でオフィスや倉庫部屋として専有使用するためのものです。
(2)賃貸物件を譲渡するには貸借人は、上記の商業的利用に許可されていない場合、及び一身上の理由から、家主にこの契約書の書面による通知を行うことにより、取り消すことができます。取り消しは、契約の開始前14日未満であった場合、家主は最高2ヶ月間の家賃の払い戻しを請求することができます。
3.賃貸部屋の特長
部屋は入居の終了後に改装され、改装した状態になっています。賃貸部屋は、次の家財が含まれています。

5 lfm Einbaumöbel mit Schubladenschränken, Waschbecken mit Wasseranschluss, Druckluftanschluss, 3 beleuchtete Ausstellungsvitrinen.
4. Mietzeit und ordentliche Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am 1. August 2012 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.
5. Fristlose Kündigung
(1) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter

5.引き出し家具、水道付き流し、圧縮空気の供給、3つの照明ディスプレイケース。
4.賃貸期間と適切な通知
賃貸は、2012年8月1日に開始し、無期限に行われます。これは、各四半期の最後までの半年から契約解除できます。解約は他の契約パートナーに書面で応じることにより、最初の月の遅くとも3営業日に時宜を得て行われます。
5.即刻解約
(1)借家の場合、家主は予告なしに賃借を解除する権利があります。

a) mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und der rückständige Betrag 800,00 Euro übersteigt. Im Fall einer Aufrechnung nach § 556 b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam.
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllt.
(2) Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter
a) seine mietvertraglichen Verpflichtungen in einem solchen Maße verletzt, dass dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
b) den Mieter vertragswidrig in seinen Rechten beschränkt.
6 Mietzins

a)デフォルトの支払義務及び滞納額は€800.00を超えます。借主が民法(BGB)の§556b2項に従って相殺請求する場合には解約無効となります。
b)契約上の義務過失、及び督促状受領後妥当な期間を満たしていません。
(2)家主の場合、借主は予告なしに賃借を解除する権利があります
a)借家を損傷する程度の賃貸借契約の債務は、貸借継続が期待できません。
b)契約違反の借主は、自己の権利が制限されます。
6.賃貸

(1) Die monatliche Grundmiete beträgt Euro 400,00
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer =76,00 Euro Gesamtbetrag 476,00 Euro.
(2) Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rechnungsstellung zusätzlich zu entrichten: Wasser- und Abwasserkosten zu 28% des Verbrauchs der gewerblichen Räume. Heizungs- und Warmwasserkosten zu 28% des Verbrauchs der gewerblichen Räume. Stromkosten zu 10% des Verbrauchs der gewerblichen Räume.
7 Mietkaution
Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren.
8 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

(1)毎月の基本家賃は€400.00です。
それに19%の消費税=€76,00 が加わり、合計€476.00となります。
(2)次のような費用を、請求後一ヶ月以内に借主は支払わなければなりません:
上下水道代は商業スペースの消費量の28%。暖房やお湯は、商業スペースの消費量の約28%がかかります。電気代は商業スペースの消費量の10%。
7 保証金
借主は最大3ヶ月分の家賃の保証金を支払います。保証金は家主から別々の登録された口座に保管されます。
8 改築、修理

(1) Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.
(3) Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen.

Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.
(4) Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

(5) Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
9 Nutzungsänderung, Untervermietung, Nachmieter
(1) Der Mieter darf die Räume nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu einem anderen als den im Vertrag festgelegten Zweck nutzen.
(2) Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

(3) Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zuunveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.
10 Außenreklame
(1) Der Mieter ist berechtigt, am Hauseingang, bzw. der dafür vorgesehenen Reklametafel Firmenschilder anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.