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Hat beispielsweise ein in USA ansässiger Fahrzeughersteller eine Garantieerklärung abgegeben, so kann es erforderlich sein, eventuelle Garantieansprüche dort geltend zu machen. Sitzt wie häufig auch der Verkäufer in den USA und hat lediglich zur Abwicklung in Deutschland einen "Agenten" eingeschaltet, so kann es darüber hinaus erforderlich sein, im Bedarfsfalle ein möglicherweise bestehendes Recht auf Mangelbeseitigung beim amerikanischen Verkäufer in USA, unter Umständen nach amerikanischem Recht, geltend zu machen. Hat der Käufer eines Grauimports dagegen einen deutschen "Grauhändler" als Vertragspartner, so kann er immerhin versuchen, bei diesem sein Recht auf Mangelbeseitigung geltend zu machen, wobei nicht sicher ist, dass jener in der Lage ist, die Ansprüche zu befriedigen. Von dieser rechtlichen Situation abgesehen, bereitet aber auch die Reparatur von Fahrzeugen aus Drittländern an sich oft deshalb Schwierigkeiten, weil aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausstattung die erforderlichen Teile in Deutschland teilweise nicht verfügbar sind und beispielsweise langwierig aus USA oder anderen Staaten geliefert werden müssen. Etwas günstiger ist naturgemäß die Situation bei Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union, wo die Hersteller und Importeure gehalten sind, sicherzustellen, dass der Verbraucher eventuelle Garantien europaweit in Anspruch nehmen kann. Dies allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich im gemeinsamen Markt von einem Unternehmen des Vertriebsnetzes, also letztlich von einem Vertragshändler innerhalb Europas geliefert wurde, was im Zweifel der Verbraucher zu beweisen hat. Äußerst wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Garantie im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeuges durch den Vertragshändler beginnt, also in der Regel Wochen oder gar Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem der deutsche Käufer das Auto durch den EU-Importeur erwirbt. Die auf diese Weise für den Käufer verkürzte Garantiedauer stellt ein ganz erhebliches Risiko dar, weil der Käufer hierüber nicht immer aufgeklärt wird. Wie bereits erwähnt, kann noch hinzukommen, dass der Verkäufer im Ausland ansässig ist und sich daher sämtliche Ansprüche gegen ihn nach ausländischem Recht richten. Auch dies kann zu erheblichen Problemen für den Käufer führen, mit denen er in aller Regel nicht rechnet, weil ihm beim Erwerb oft nur die vermeintlichen Vorteile, nicht aber auch die Nachteile des Erwerbs eines Grauimports vor Augen geführt werden.

Wie sich der Endverbraucher vor dubiosen Angaben schützen kann, ergibt sich teilweise bereits aus den vorstehenden Angaben. Er sollte sich bei Preisvergleichen nicht durch vage Angaben blenden lassen, sondern sehr genau unter Berücksichtigung aller vorstehend genannten Punkte seine Entscheidung treffen. Insbesondere sollte er mündlichen Versprechungen nicht blind vertrauen, sondern sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Fahrzeug in allen Ausstattungsdetails dem entsprechenden offiziell importierten Modell entspricht. Weiterhin sollte er sich den Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug im Ausland vom autorisierten Vertragshändler ausgeliefert worden ist, vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen und zudem diese Angaben anhand des Serviceheftes überprüfen. Ferner sollte er kritisch prüfen, ob möglicherweise der Kaufvertrag zum Nachteil des Kunden von dem üblicherweise von autorisierten Vertragshändlern verwendeten Vertrag abweicht. Wird dem Interessenten ein Neufahrzeug angeboten, so sollte er keinesfalls ein Vertragsformular für einen Gebrauchtwagenkauf unterzeichnen. Vielmehr sollte er darauf bestehen, dass ein Kaufvertrag bzw. eine Bestellung über ein neues Kraftfahrzeug ausgefüllt wird und dieser Vertrag die von den Verbänden ZDK, VDA und VDIK empfohlenen Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern) in der jeweils gültigen Fassung enthält. Lehnt der Verkäufer dies ab, so spricht einiges dafür, dass die den Käufern üblicherweise zustehenden Rechte beschnitten werden sollen. Schließlich sollte der Endverbraucher überprüfen, ob nicht möglicherweise beim Fabrikatshändler ein vergleichbar ausgestattetes Sondermodell, eine "Tageszulassung", ein sehr junger Vorführwagen oder ähnliches verfügbar ist, der dem Preis des Grauimports nahe kommt, aber dem Käufer auf jeden Fall die gewünschte rechtliche Sicherheit bietet.

Die Möglichkeiten, sich durch Garantieversicherungen vor dubiosen Angeboten zu schützen, sind begrenzt, da solche Versicherungen in der Mehrzahl inhaltlich nicht der Neuwagengarantie des Herstellers entsprechen, sondern sich üblicherweise nur auf bestimmte Aggregate eines Fahrzeugs beziehen und teilweise Selbstbeteiligungen des Kunden vorsehen.
Selbst bei Beachtung all dieser Vorsichtsmaßnahmen bleibt jedoch ein Restrisiko in Zusammenhang mit EU-Importen bestehen. Nur wenn Sie vom Verkäufer ehrlich darüber aufgeklärt werden, dass Sie sich mit dem vielleicht niedrigeren Preis solche Nachteile erkaufen, wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.

Wenn nicht, sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Autokäufer, die sich geprellt fühlen, nachträglich Zweifel haben oder vor dem Kauf auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich an einen auf das Autorecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis, mit denen sich Behörden und Gerichte immer wieder zu befassen haben und die sich durch folgende Stichworte kennzeichnen lassen:
Translated by faultier
例えば米国所在の自動車メーカーが保証をうたっているのであれば、場合によりその保証の請求を米国で起こすことが必要な場合があります。よくあることですが、ディーラーも米国に所在し、手続きだけをドイツに所在の「代理店」経由で行っている場合は、瑕疵修補を求める権利があるのであれば必要時にそれを米国において米国のディーラーに対し、事情によっては米国法のもとで請求することも必要となる場合があります。
他方、並行輸入の買い手の契約相手がドイツの「並行貿易商人」であれば、瑕疵修補を同人に対して請求してみることはできますが、但し、その請求を充足してもらえるかどうかは確実ではありません。そのような法的状況とは別に、第三国から買った自動車の修理自体困難を伴うのであって、何故ならオプションが非常に異なっていることから必要なパーツがドイツでは入手できないことがあり、例えば米国やその他の国から時間を掛けて取り寄せなければならないことがあるからです。
当然ながら、EU内での自動車の場合は状況はやや楽観的です。EUではメーカーも輸入業者も消費者が保証を請求する場合はヨーロッパ全域で行うことができるよう確保しなければならない、とされているからです。但しそれが可能なのは、当該自動車が元々EU市場において販売ネットワーク内の会社、つまりはヨーロッパ内のディーラーにより納品された場合であり、それが該当するかどうかが疑われる場合、その証明は消費者が行わなければならないのです。
この関連で極めて重要な点は、保証が契約ディーラーによる自動車の出荷時点で始まるということで、つまり、ドイツの買い手がEUの輸入業者から自動車を通常買う時点よりも数週間、或いはそれどころか数ヶ月早く始まるという点です。このように買い手にしてみれば保証期間が短縮されてしまうわけですが、このことは著しいリスクとなります。何故なら買い手はそのことについて説明を受けるとは限らないからです。既に述べたように、ディーラーが外国に所在していることにより、買い手に対する全ての請求を外国法に基づいて行ってくる、ということも加わる恐れがあるのです。
このことも買い手に著しい問題をもたらす恐れがありますが、並行輸入で購入する場合のメリットと称されるものは紹介されるものの、デメリットは紹介されないので、買い手は通常そのような問題を予期しないのです。
疑わしいオファーから最終消費者がどうやって身を守るか、既に上記のことから一部明らかな通りです。最終消費者は、価格の比較を行う際に曖昧なオファーに惑わされず、上記の点全てをしっかり考慮して決定を下すべきなのです。
特に同人(=最終消費者)は、口約束を安易に信じるのではなく、当該自動車がオプション全てを含めて正規輸入モデルと同一である旨書面での確認を求めるべきです。更には、その自動車が外国において正規ディーラーから出荷された時点についても書面での確認を求め、加えてそれらの記載をサービス記録ノートでチェックすべきです。また、売買契約が正規ディーラーにより通常行われる契約と異なる点があって買い手に不利になっていることがないかどうか、厳しくチェックすべきです。
購入を検討している人が新車のオファーを受けた場合、決して中古車用の契約書式に署名するべきではありません。むしろ、新車用の売買契約書ないしは発注書を使用し、その契約書がZDK(ドイツ自動車中央連盟)、VDA(ドイツ自動車工業会)及びVDIK(国際自動車メーカー連盟)が推奨する新車販売条件書(工場で製造したての車両及びトレーラーの販売の約款)の現行版を含むものであるべし、と要求すべきです。ディーラーがそれを拒否するのであれば、そのことは通常買い手に認められている権利が削除されようとしていることの証左と考えられます。
最後に、最終消費者は正規ディーラーが同様のオプションの特注モデルをいわゆる「単日登録」したものや、まだ非常に新しい展示車または類似のものを有していないかどうか確認してみるべきです。そういった自動車は、価格は並行輸入並みですが、買い手にとって望ましい法的安心をいずれにせよ提供してくれます。
保証を約束させることによって疑わしいオファーから身を守る可能性は限定されています。何故なら、そのような約束の多くはメーカーの新車向け保証と同じものとはなっておらず、通常は車両の特定機器にのみ適用され、一部買い手の自己負担も定められているものだからです。
こうした措置を全て講じて用心していても、EU輸入業者との関連で何がしかのリスクは残ります。ディーラーがあなたに正直に説明して、価格がやや低い分デメリットも合わせて買うことになると説明した場合にのみ、あなたは自分が覚悟すべきリスクについて知るのです。
そうでない場合、自分の権利を行使するには専門家の助けを借りるべきです。自動車を買って、ぼられたと感じる人、後になって疑いが生じた人、或いは買う前にもう一用心したいという人は、自動車法に特化した弁護士に相談してみるべきです。
以下、これまでに官公庁や裁判所が常々関わり、下記のキーワードで表される実務例をいくつか紹介します。

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Deutsch → Japanese
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